Menschen mit angeborenen Farbsinnstörungen bemerken ihre Einschränkung häufig nicht. Viele Berufe, z. B. bei der Polizei, erfordern jedoch ein intaktes Farbensehen. Auch bei der Führerscheinprüfung, z. B. beim Boots- oder Sportflugzeugführerschein, wird das Farbensehen geprüft.
Unser Farbensehen hängt von
drei verschiedenen Sorten von Sinneszellen in der Netzhaut ab: Rot-Zapfen,
Grün-Zapfen und Blau-Zapfen. Jede dieser drei reagiert empfindlich auf einen
eigenen Farbbereich.
Störungen des Farbensehens sind
meist angeboren. Die häufige Rot-Grün-Sehschwäche ist eine
Farbsinnstörung, bei der rote und/oder grüne Farbtöne schlechter oder gar nicht
gesehen werden können.
Die erworbenen Farbsehstörungen
werden durch Erkrankungen oder als Nebenwirkung von Medikamenten
ausgelöst.
Am häufigsten wird der Farbsinn mit sogenannten pseudoisochromatischen Tafeln getestet. Auf den Tafeln befinden sich Buchstaben oder Zahlen, die aus Farbpunkten zusammengesetzt sind. Die Untersuchung dient vor allem zur Früherkennung von Farbsehstörungen. Alternativ ist auch eine Prüfung mit dem Anomaloskop möglich.