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Farbsinnprüfung
Farbsinnprüfung

Farbsinnprüfung

Menschen mit angeborenen Farbsinnstörungen bemerken ihre Einschränkung häufig nicht. Viele Berufe, z. B. bei der Polizei, erfordern jedoch ein intaktes Farbensehen. Auch bei der Führerscheinprüfung, z. B. beim Boots- oder Sportflugzeugführerschein, wird das Farbensehen geprüft.

Was wird unter farbsinnstörung verstanden?

Unser Farbensehen hängt von drei verschiedenen Sorten von Sinneszellen in der Netzhaut ab: Rot-Zapfen, Grün-Zapfen und Blau-Zapfen. Jede dieser drei reagiert empfindlich auf einen eigenen Farbbereich.

Störungen des Farbensehens sind meist angeboren. Die häufige Rot-Grün-Sehschwäche ist eine Farbsinnstörung, bei der rote und/oder grüne Farbtöne schlechter oder gar nicht gesehen werden können.

Die erworbenen Farbsehstörungen werden durch Erkrankungen oder als Nebenwirkung von Medikamenten ausgelöst.

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Am häufigsten wird der Farbsinn mit sogenannten pseudoisochromatischen Tafeln getestet. Auf den Tafeln befinden sich Buchstaben oder Zahlen, die aus Farbpunkten zusammengesetzt sind. Die Untersuchung dient vor allem zur Früherkennung von Farbsehstörungen. Alternativ ist auch eine Prüfung mit dem Anomaloskop möglich.

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