Gutachten sind zum Führen von Bus, Taxi und LKW notwendig (Erlangung des Führerscheins, Kontrolle ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre). Außerdem werden Gutachten häufig bei bestimmten Augenproblemen sowie zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verlangt.
Wir bieten Ihnen eine Untersuchung für den Sportbootführerschein an. Nähere Informationen sowie den Antrag erhalten Sie entweder bei uns oder über Ihre Sportboot- und Segelschule.
Gerne führen wir sowohl für Berufspiloten als auch für Privatpiloten augenärztliche Prüfungen nach den gültigen Vorgaben für die JAR-FCL und die JAR-PPL durch.
Gutachten im Rahmen von beruflichen Einstellungsuntersuchungen, beispielsweise für Berufe bei der Polizei, der Feuerwehr und der Bundeswehr sind weitere Bereiche, in denen eine gutachterliche Augenuntersuchung erforderlich sein kann.
Wir führen Blindengeldgutachten durch. Den Antrag dazu erhalten Sie beim zuständigen Landschaftsverband Westfalen Lippe oder direkt über uns.